Nutzungsbedingungen

Nutzungsordnung der Bildungsmediathek NRW im Rhein-Erft-Kreis

Stand: Juni 2021

  1. Allgemeines

Die Bildungsmediathek NRW ist ein gemeinsames Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen, der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) sowie der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Betreiber stellen über die Bildungsmediathek NRW unterrichtsrelevante multimediale Inhalte zur Verfügung.

Das Angebot umfasst sowohl Links zu frei zugänglichen Lernmaterialien als auch ausgesuchte Bildungsmedien, die für das gesamte Land NRW oder nur für den Rhein-Erft-Kreis lizenziert sind und deren Zugang aus lizenzrechtlichen Gründen beschränkt ist.

 

  1. Bildungsmedien für ausgewählte Nutzerkreise 

Für das zugangsbeschränkte Angebot an Bildungsmedien haben entweder der Rhein-Erft-Kreis oder die Landschaftsverbände oder das Land Lizenzrechte für ausgewählte Nutzerkreise erworben.

Dieses Angebot ist mit dem Label Streaming+ gekennzeichnet und steht in der Bildungsmediathek NRW nur den nachstehend aufgeführten Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung:

  1. Anerkannte allgemein- und berufsbildende Schulen sowie
  2. a) Einrichtungen der zweiten Phase der Lehrerausbildung
  3. b) Einzelpersonen des Bildungsministeriums und nachgeordneter Behörden/Einrichtungen

 

2.1. Berechtigung

Die Berechtigung zur Nutzung der Bildungsmedien beantragt die Lehrende/der Lehrende über den Login-Button unter https://bildungsmediathek-nrw.de/?standort=bm. Mit der Registrierung erkennt die Nutzerin/der Nutzer diese Nutzungsbedingungen an. Ein Nutzungsverhältnis mit der Nutzerin/dem Nutzer kommt erst zustande, wenn das Medienzentrum die Nutzerin/den Nutzer freischaltet, sodass sie/er auf Medien zugreifen kann. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzerin/der Nutzer hat alle zumutbaren und üblichen Sicherungsmaßnahmen gegen eine missbräuchliche Nutzung durch unbefugte Dritte zu treffen.

Die/Der Lehrende ist verpflichtet, dem Medienzentrum unverzüglich zu melden, wenn sie/er den Dienst an einer der aufgeführten Einrichtung beendet. Das Medienzentrum ist berechtigt, die entsprechenden Nutzerdaten zu löschen.

Lernende können die Bildungsmediathek NRW nur im schulischen oder universitären Kontext mit eigenem Nutzungskonto nutzen. Sofern Schüler:innen es nutzen, müssen ihnen und – wenn sie minderjährig sind – auch ihren Erziehungsberechtigten diese Nutzungsbedingungen zur Kenntnis gegeben werden.

 

2.2. Nutzung

Die bereitgestellten Medien dürfen nur für schulische und weitere bildungsbezogene Zwecke eingesetzt werden. Die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung der Medien, für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und für die Beachtung dieser Nutzungsbedingungen liegt bei der jeweiligen Inhaberin bzw. bei dem jeweiligen Inhaber des Nutzungskontos.

 

2.2.1 Nutzung durch Schulen und Einrichtungen im erweiterten schulischen Kontext

Lehrende, Mitarbeiter:innen der in Abschnitt 2 Nummer 1a und 1b genannten Einrichtungen und Lernende in den Einrichtungen der zweiten Phase der Lehrerausbildung dürfen

– die bereitgestellten Medien grundsätzlich als Stream nutzen. Auch der Download ist gestattet. Ebenso erlaubt ist die Speicherung der Medien auf IT-Systemen der Schule/Einrichtung, auf Datenträgern und in digitalen Arbeitswerkzeugen (z.B. Blendend Learning), soweit dies im Rahmen der schulischen und weiteren bildungsbezogenen Nutzung erforderlich ist. Die gespeicherten Medien müssen nach Ablauf der Lizenzzeit vollständig gelöscht werden.

– die Medien auf dienstlichen und privaten Endgeräten nutzen.

– in Lernmanagement-Systemen über Links auf Medien verweisen.

Zu ausschließlich schulischen Zwecken im Unterricht sowie zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts in und außerhalb der Schule dürfen Lehrkräfte

– den Schüler:innen Medien auf Datenträgern aushändigen. Dabei sind die Lehrkräfte dafür verantwortlich, dass die Datenträger nach der Fertigstellung der Arbeit, spätestens aber mit Ablauf des laufenden Schuljahres, zurückgegeben bzw. die darauf gespeicherten Medien dauerhaft gelöscht werden. Die Schüler:innen sind vor der Aushändigung darüber zu informieren, dass die auf dem Datenträger enthaltenen Medien nicht weiter vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.

Zu schulischen und weiteren bildungsbezogenen Zwecken dürfen Lehrende, Mitarbeiter:innen der in Abschnitt 2 Nummer 1a und 1b genannten Einrichtungen und Lernende in den Einrichtungen der zweiten Phase der Lehrerausbildung

– Medien bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten. Sie müssen sicherstellen, dass das bearbeitete oder umgestaltete Werk nur in Klassen- und Kursverbänden einer Schule, in schulübergreifenden Klassenverbänden innerhalb einer Gebietskörperschaft, in schulischen Arbeitsgemeinschaften oder im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte präsentiert wird.

– Eine Veröffentlichung des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes insbesondere auf der Homepage oder in einem Printmedium der Schule/Einrichtung sowie die Nutzung im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen oder eine anderweitige öffentliche Wiedergabe sind nicht zulässig.

Lehrkräften ist es gestattet, über ihren Account Schüler:innen einen temporären individuellen Zugang einzurichten.

Sofern Lehrende interaktive Lernmaterialien auf Basis der bereitgestellten Medien er-stellen und sie Schüler:innen über die Bildungsmediathek NRW zur Verfügung stellen, sind sie für die von ihnen erstellten Inhalte selbst verantwortlich. Das geltende Recht ist zu beachten. Dies gilt insbesondere für das Urheber-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht.

Die Medien dürfen auch für die nicht gewerbliche öffentliche Vorführung in Schulen und in den in Abschnitt 2 Nummer 1a und 1b genannten Einrichtungen genutzt werden. Ansprüche von urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften (z. B. der GEMA), die im Falle einer öffentlichen Wiedergabe entstehen können, sind durch die Bildungsmediathek NRW nicht abgegolten. Sie sind erforderlichenfalls durch den Veranstalter mit den Verwertungsgesellschaften abzurechnen.

Schüler:innen dürfen

– die Medien nur streamen. Sie sind nicht berechtigt, Filme/Filmclips herunterzuladen, es sei denn, der Download wird in geschützten Apps gespeichert.

– die Medien auf privaten Endgeräten nutzen.

-die von ihrer Lehrkraft auf einem Datenträger bereitgestellten Medien zur Anfertigung von Hausarbeiten, Referaten etc. bearbeiten. Nach der Fertigstellung der Arbeit, spätestens aber mit Ablauf des Schuljahres, muss der Datenträger zurückgegeben bzw. müssen die darauf gespeicherten Medien dauerhaft gelöscht werden. Die auf dem Datenträger enthaltenen Medien dürfen nicht weiter vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

– das bearbeitete Werk nur im Klassen- oder Kursverband, in schulübergreifenden Klassenverbänden oder in schulischen Arbeitsgemeinschaften präsentieren. Sie dürfen das bearbeitete Werk nicht anderweitig öffentlich wiedergeben.

 

2.3 Dauer der Nutzung

Die Einrichtung ist berechtigt, die bereitgestellten Medien während der Laufzeit der durch die Betreiber der Bildungsmediathek NRW erworbenen Lizenzen zu nutzen. Die für die jeweiligen Medien individuell gültigen Fristen gehen aus den Metadaten zu dem Medium hervor. Diese sind aufzurufen unter https://bildungsmediathek-nrw.de/?standort=bm.

Nach Ablauf der Lizenzzeit ist das Medium über die Bildungsmediathek NRW nicht mehr abrufbar. Gespeicherte Medien und Kopien dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Die Nutzer sind in diesem Fall verpflichtet, diese zu löschen.

 

2.4 Haftung

Für Rechtsverletzungen haftet die Nutzerin/der Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüber hinausgehende Haftung anderer verantwortlicher Personen bleibt unberührt. Verstößt die Nutzerin/der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und entsteht den Betreibern der Bildungsmediathek NRW hierdurch ein Schaden, kann dies zu Regressansprüchen der Betreiber der Bildungsmediathek NRW gegen die Nutzerin/den Nutzer führen. Darüber hinaus kann der Nutzerin/dem Nutzer bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen die Nutzungsberechtigung entzogen werden.

 

  1. Links zu Lernmaterialien – gekennzeichnet mit der Lizenz-Information CC BY-SA

Die Lernmaterialien und sonstigen Inhalte, auf die die Bildungsmediathek NRW mittels Hyperlinks verweist, werden nicht von den Betreibern der Bildungsmediathek NRW, sondern ausschließlich von externen Anbietern eigenverantwortlich öffentlich zugänglich gemacht. Mit dem Betätigen des Hyperlinks verlässt die Nutzerin/der Nutzer das Angebot der Bildungsmediathek NRW und greift auf die Inhalte der externen Anbieter zu, auf die die Betreiber der Bildungsmediathek NRW keinen Einfluss haben. Sollten die Betreiber der Bildungsmediathek NRW feststellen oder von Dritten zutreffend darauf hingewiesen werden, dass verlinkte Inhalte eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslösen, werden sie die Verweise auf diese Inhalte unverzüglich aufheben.

Die gemeinsam mit dem jeweiligen Hyperlink angezeigten Materialinformationen – Vorschaubilder, Kategorisierungen, Schlagwörter und sonstige Metadaten – werden von den externen Anbietern eigenverantwortlich generiert und in die Bildungsmediathek NRW eingebunden. Die Betreiber der Bildungsmediathek NRW stellen lediglich eine Plattform zur Präsentation dieser Materialinformationen zur Verfügung.

Die Betreiber der Bildungsmediathek NRW übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der verlinkten Lernmaterialien und sonstigen Inhalte sowie der zugehörigen Materialinformationen. Eine Haftung der Betreiber der Bildungsmediathek NRW für diese Lernmaterialien, sonstigen Inhalte und Materialinformationen ist ausgeschlossen.